Mechanische Netzfabrik
Walter Kremmin GmbH & Co.-KG.

§ 1 Lieferung
Jeder Auftrag ist erst nach unserer schriftlichen Bestätigung oder Rechnungserteilung gültig. Höhere Gewalt, Arbeiter- und Materialmangel, Streik, Krieg sowie Betriebsstörungen entbinden uns von jeder Lieferungsverpflichtung. Bestätigte Lieferfristen sind stets unverbindlich, werden aber weitgehendst eingehalten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferung erfolgt frei Post- oder Bahnstation Oldenburg (Oldb). Die Ware reist stets auf Gefahr des Bestellers. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, steht uns das Recht zu, nach Gewährung einer Nachfrist von längstens 10 Tagen eine Rückstandsrechnung auszustellen, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen.


§ 2 Mängelrüge
Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb 10 Tage nach Empfang der Ware durch den Käufer bei uns direkt schriftlich erfolgen. Nach begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Kleine, handelsübliche, technisch oder rohstoffmäßig bedingte Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Länge, des Gewichts und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden.


§ 3 Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro, falls keine andere Währung vereinbart ist. Die Rechnung wird vom Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Jede Hinausschiebung des Rechnungsverfalls ist unzulässig. Zahlung hat innerhalb der ausbedungenen Frist in bar zu erfolgen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Lieferanten als Tag der Abfertigung der Zahlung. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art sind unzulässig. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, gelten nicht als Barzahlung und werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Zum Inkasso ist nur der durch uns dazu Bevollmächtigte berechtigt.


§ 4 Zahlungsverzug
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über EURIBOR berechnet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrage verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für die sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.


§ 5 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, einschließlich dafür gegebener Akzepte, Kundenwechsel oder Schecks, aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer uns schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand (Menge anteilig in Höhe des Wertes unserer Forderungen) ab. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im persönlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne unser Einverständnis ist ausgeschlossen.
Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – so tritt hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, Diskontspesen oder anderen Nebenkosten, die ihm aus Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Kontrahenten bekanntzugeben, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diese Kontrahenten erforderliche Einsichtnahme in den Buchnachweis, sowie Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Den Buchnachweis aus diesen Verpflichtungen hat der Käufer einwandfrei zu führen.


§ 6 Widerrufrecht
–gilt nur für nicht individuell gefertigte Artikel– Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen auch durch Rücksendung Ihrer Artikel widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Ware, frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.


§ 7 Widerruffolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie werden auch gebeten, die Ware ordentlich verpackt mit Originalverpackung zurückzusenden. Ebenso werden Sie gebeten, bei Nichtgefallen alle Verpackungen aufzureißen. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40,- nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerruferklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerruferklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.


§ 8 Steuer
Fabrikations-, Umsatz- oder ähnliche Steuern, welche nach Abschluß des Vertrages gesetzlich eingeführt werden, gehen zu Lasten des Käufers. Bei Erhöhung bereits bestehender derartiger Steuern gilt dieses für den Mehraufwand.


§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrage ist Oldenburg (Oldb). Alleiniger Gerichtsstand ist das Amts- bzw. Landgericht Oldenburg (Oldb).